Testamente und letztwillige Verfügungen können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Niedermuhlern deponiert werden. Eine Rückgabe erfolgt nur an den Testaten oder eine durch ihn bevollmächtigte Person. Es wird eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 erhoben.
Bei einem Todesfal prüft die Gemeindeverwaltung ob ein Testament hinterlegt ist. Ist dies der Fall, wird es in gesetzlicher Weise durch das zuständige Organ oder den beauftragten Notar eröffnet.
Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.
Informieren Sie ein Bestattungsdienst ihrer Wahl. Er wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selber erledigen möchten, benötigen Sie keinen Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben sind zu erledigen:
Die Gemeinde ist zur Aufnahme eines Siegelungsprotokolles verpflichtet. Bitte melden Sie uns den Todesfall so rasch als möglich. Die Gemeindeverwaltung informiert die Siegelungbeamtin, Frau Marlise Beyeler, Dorf 9A, Niedermuhlern. Diese wird sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden.