Brandschutz – Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter
Ein verstelltes Treppenhaus, offene Brandschutztüren, Gasflaschen in der Autoeinstellhalle: Immer wieder sorgen diese Themen bei Mietern oder Hauseigentümern für rote Köpfe. Wo liegen die Gefahren? Welches sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Brandschutz? Wer ist verantwortlich? Und auf was muss ich achten, damit mein Zuhause möglichst sicher ist? Folgende Tipps bringen Licht ins Dunkel.
Brandschutz liegt auch in Ihrer Verantwortung
Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Anlagen sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies betrifft die Mieter wie auch die Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer und deren allfällig beauftragten Verwaltungen oder Hauswarte. Die Rollenteilung muss zwischen dem Eigentümer und Nutzer klar definiert werden.
Zusammen haben Sie sicherzustellen, dass:
• der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen gewährleistet ist;
• brennbares Material und Flüssigkeiten, Gasflaschen usw. vorschriftsgemäss gelagert werden;
• der freie Durchgang in Fluchtwegen wie Treppenhäusern und Korridoren jederzeit gewährleistet ist;
• bauliche Einrichtungen wie Brandschutztüren ihre Funktion jederzeit erfüllen;
• haustechnische Anlagen vorschriftsgemäss betrieben und gewartet werden;
• brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit betriebsbereit sind und die vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden;
• regelmässige Kontrollgänge durchgeführt und festgestellte Mängel umgehend behoben werden;
• den Anweisungen der gemeindlichen und kantonalen Kontrollorgane Folge geleistet wird.
Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen sind übrigens dazu verpflichtet, die Nutzer des Gebäudes über die Belange der Brandsicherheit zu informieren und bei Bedarf zu instruieren.