News
Feuerwehrfest vom 15. August 2026
Am 15. August 2026 findet das Feuerwehrfest der Feuerwehr Regio Belp statt.
Ort: Dorfschulhausplatz und Feuerwehrmagazin Belp
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr
Weitere Infos finden Sie hier.
Muehlere Poscht – 20. Ausgabe
Die 20. Ausgabe der Muehlere Poscht wurde vergangene Woche jeder Haushaltung zugestellt. Neu kann die Muehlere Poscht auch online eingesehen werden:
Programm „FÄGER“
Der Gemeinderat hat beschlossen, per sofort am Programm «FÄGER» teilzunehmen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, wie viele Kinder aus der Gemeinde Niedermuhlern das Programm genutzt haben. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden wird der Gemeinderat anschliessend über die Weiterführung des Programms neu entscheiden.
Der FÄGER bietet ganzjährig spannende Angebote für Kinder und Jugendliche von 5 – 17 Jahren aus der Stadt Bern und den Partnergemeinden. Alle aktuellen Veranstaltungen sind auf www.faeger.ch ersichtlich.
Anmeldung & Infos
An- und Abmeldungen erfolgen ausschliesslich über das FÄGERKonto auf der FÄGER-Plattform. Alle Infos und die Nutzungsbedingungen sind auf faeger.ch zu finden.
KulturLegi
Viele Angebote können mit der KulturLegi günstiger besucht werden.
Filtere im Programm nach «KulturLegi-Rabatt».
Barrierefreiheit
Die Veranstaltungen werden laufend mit Infos über den barrierefreien Zugang ergänzt. FÄGER ist Teil von «Berner Freizeit barrierefrei».
Newsletter
Über das FÄGER-Konto kann der monatliche Newsletter abonniert werden.
Grosses Spielfest
Das grösste Spielfest für Familien in Bern und Umgebung findet am 6./7. Juni 2026 beim Tiefenau-Spital statt. Es wird organisiert vom FÄGER und DOK (Dachverband für die offene Arbeit mit Kindern in der Stadt Bern).
Kontakt
FÄGER – Ferien- und Freizeitaktion
Familie & Quartier Stadt Bern
Bahnhofplatz 2, 3011 Bern
Tel. 031 321 60 40 | faeger@faeger.ch | faeger.ch
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern
Traktanden:
- Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27.11.2025; Genehmigungsinformation
- Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
- Personalreglement; Beratung und Genehmigung
- Verschiedenes
Die Genehmigung des Protokolles vom 27.11.2025 erfolgte in Anwendung von Art. 66 des OgR der Gemeinde.
Traktandum 2; Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 liegt während 20 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Traktandum 3; Reglementsauflage
Der Gemeinderat bringt das neue Personalreglement in Anwendung von Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf.
Zudem verweist der Gemeinderat auf die Botschaft, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.
Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Das Stimmrecht an der Gemeindeversammlung Niedermuhlern haben alle Anwesenden, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
DER GEMEINDERAT
Unterhaltsarbeiten an Kiesstrassen
In den nächsten zehn Tagen werden im Gemeindegebiet Unterhaltsarbeiten an den Kiesstrassen durchgeführt.
Asiatische Hornisse: Frühzeitig Nester bekämpfen
Jetzt Nester bekämpfen – solange es noch einfach ist.
Die Asiatische Hornisse breitet sich im Kanton Bern weiter aus und stellt eine zunehmende Bedrohung für Honigbienen, Wildbienen und das ökologische Gleichgewicht dar. Gerade jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln: Die sogenannten Primärnester sind noch klein, meist nur faustgross und in Bodennähe zu finden – etwa an Sträuchern, Gebäuden oder unter Dachvorsprüngen. Werden diese früh entdeckt und entfernt, lässt sich die weitere Ausbreitung deutlich bremsen.
Später im Jahr wird die Bekämpfung deutlich schwieriger: Dann bauen die Tiere grosse Nester hoch oben in Baumkronen, die kaum mehr auffindbar sind und mehrere tausend Tiere beherbergen können.
Meldungen aus der Bevölkerung sind entscheidend!
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Ein grosser Teil der Nester kann nur dank Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden werden. Deshalb gilt: Wer ein Nest oder eine einzelne Asiatische Hornisse entdeckt, soll dies sofort über die dafür geschaffene Meldeplattform eintragen:
Verdächtige Insekten oder Nester möglichst fotografieren
- Sichtung umgehend melden
- Nester nicht selbst entfernen – das ist Aufgabe von Fachpersonen
- Jetzt handeln – so melden Sie Funde
Nationale Meldeplattform: www.asiatischehornisse.ch
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Infoblatt: VBBV_Infoblatt_Asiatische_Hornisse
Kiesabgabe an Private
Die Grube Tann ist für Kiesbezüge geöffnet am:
Dienstag, 14. April 2026 und Mittwoch, 15. April 2026
jeweils von 07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Die Kiesabgabe wird durch die Gemeinde Köniz organisiert und erfolgt ohne Voranmeldung. Der Bezug wird zum regulären Aufbereitungs- und Auflad-Preis von Fr. 30.00/m3 verrechnet. Der Transport ist Sache des Bezügers.
Die nächste Kiesabgabe erfolgt am 15. und 16. September 2026.
Bau- und Betriebskommission Wald
Gemeinsames Ostereier suchen am Ostersonntag
Am Ostersonntag suchen wir gemeinsam Ostereier. Start ist um 10.30 Uhr im Tannhölzli. Der Weg ist ab dem Schulhausplatz markiert.
Anschliessend findet in der Turnhalle das gemeinsame Eiertütschen mit Verpflegung vom Grill statt.
Brandschutz – Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter
Brandschutz – Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter
Ein verstelltes Treppenhaus, offene Brandschutztüren, Gasflaschen in der Autoeinstellhalle: Immer wieder sorgen diese Themen bei Mietern oder Hauseigentümern für rote Köpfe. Wo liegen die Gefahren? Welches sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Brandschutz? Wer ist verantwortlich? Und auf was muss ich achten, damit mein Zuhause möglichst sicher ist? Folgende Tipps bringen Licht ins Dunkel.
Brandschutz liegt auch in Ihrer Verantwortung
Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Anlagen sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies betrifft die Mieter wie auch die Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer und deren allfällig beauftragten Verwaltungen oder Hauswarte. Die Rollenteilung muss zwischen dem Eigentümer und Nutzer klar definiert werden.
Zusammen haben Sie sicherzustellen, dass:
• der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen gewährleistet ist;
• brennbares Material und Flüssigkeiten, Gasflaschen usw. vorschriftsgemäss gelagert werden;
• der freie Durchgang in Fluchtwegen wie Treppenhäusern und Korridoren jederzeit gewährleistet ist;
• bauliche Einrichtungen wie Brandschutztüren ihre Funktion jederzeit erfüllen;
• haustechnische Anlagen vorschriftsgemäss betrieben und gewartet werden;
• brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit betriebsbereit sind und die vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden;
• regelmässige Kontrollgänge durchgeführt und festgestellte Mängel umgehend behoben werden;
• den Anweisungen der gemeindlichen und kantonalen Kontrollorgane Folge geleistet wird.
Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen sind übrigens dazu verpflichtet, die Nutzer des Gebäudes über die Belange der Brandsicherheit zu informieren und bei Bedarf zu instruieren.
Weiterbildung Joel Rüegsegger
Weiterbildung Joel Rüegsegger
Per 01.09.2025 wurde Joel Rüegsegger als Verwaltungsangestellter angestellt. Um das nötige Fachwissen im Fachbereich Bau möglichst rasch zu erlangen, wird er den Lehrgang „Sachbearbeiter/in Baubewilligungsverfahren“ in der Zeit vom 15.10.2026 bis 25.10.2027 absolvieren. Der Gemeinderat wünscht Joel Rüegsegger viel Erfolg für die bevorstehende Weiterbildung.
Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes
Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes
Mit dem Gesetz über die Digitale Verwaltung (DVG) und der Verordnung über die Digitale Verwaltung (DVV) hat der Kanton Bern den gesetzlichen Rahmen geschaffen, welcher die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung regelt. Infolgedessen müssen alle Gemeinden des Kantons Bern bis zum 01.03.2027 eine Software zur digitalen GEschäftsVERwaltung (GEVER-Software) einführen und ihre Geschäfte und Dokumente darin bewirtschaften.
Aufgrund der bevorstehenden Einführung der Geschäftsverwaltung ist der Registraturplan (Archivplan)
zu erneuern. Der bestehende Archivplan ist aus dem Jahre 1990. In diesem Zusammenhang ist eine
Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass die Überprüfung des Regierungsstatthalteramtes im Herbst 2026 stattfindet und die Einführung der Geschäftsverwaltung bis zum 01.03.2027 erfolgen muss, ist es sinnvoll, die Erstellung des neuen Registraturplanes und die Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung noch in diesem Jahr durchzuführen.
Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung einen Verpflichtungskredit mit einem Kostendach von max. CHF 29’000.00 beschlossen.
Steuererklärungsdienst Pro Senectute
Pro Senectute bietet für Personen ab dem 60. Lebensjahr einen Steuererklärungsdienst zur Verfügung.
In diesem Flyer erfahren Sie die Einzelheiten: Flyer Steuererklärungsdienst_DE
Altkleidercontainer; neuer Standort
Die TEXAID Textilverwertungs-AG hat das Mietverhältnis für den Container-Standort bei der Landi, Bachstrasse, 3087 Niedermuhlern, per 30.11.2025 gekündigt.
Gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und d des Abfallgesetzes des Kantons Bern müssen die Gemeinden die Entsorgungspflicht erfüllen, indem sie insbesondere vorschreiben, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Die Gemeinden müssen hierfür allein oder gemeinsam mit anderen Gemeinden eine Sammelstelle für getrennt gesammelte Abfälle betreiben oder durch ein privates Unternehmen betreiben lassen.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dem Rahmenvertrag der AVAG beizutreten. Der Altkleidercontainer wird somit neu beim Sammelplatz bei der Turnhalle Niedermuhlern stationiert.
Leitung Finanzverwaltung im Mandatsverhältnis
Nach der Kündigung des Gemeindeverwalters gingen für die Finanzverwalterstelle keine Bewerbungen ein. Seitdem ist Peter Scholl der FP Finances Publiques AG mit 10% im Einsatz. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Einsatz von Peter Scholl im Umfang von 10% bis Ende Jahr 2026 zu verlängern.
Abstimmungsausschuss 2026
Der Gemeinderat hat folgende stimmberechtigte Personen für das Jahr 2026 als Mitglieder in den Stimm- und Wahlausschuss gewählt:
- Beer Fritz
- Gabrielli Daniel
- Rolli Sonja
- Wyder Janine
Der Bundesrat hat die Abstimmungsdaten für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt:
8. März 2026 | 14. Juni 2026 | 27. September 2026 | 29. November 2026
Am 29. März 2026 finden die kantonalen Gesamterneuerungswahlen (Grossrat / Regierungsrat) statt.
Wahl Mitglied Schulkommission
Wahl Mitglied Schulkommission
Der Gemeinderat hat Alessandra Wiedmer als Mitglied der Schulkommission, ab 01.01.2026 bis Ende Legislatur 2028, gewählt.
Gemeinderat Niedermuhlern
Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr
Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr
Die Gemeindeverwaltung ist bis und mit am 23. Dezember 2025 zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Vom 24. Dezember 2025 – 2. Januar 2026 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 079 911 05 79 (Joel Rüegsegger, Verwaltungsangestellter).
Es besteht auch die Möglichkeit, eine E-Mail auf gemeinde@niedermuhlern.ch zu schreiben. Die E-Mails werden jedoch nur sporadisch gelesen.
Ab Montag, 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag: 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
Wahl Mitglied Betriebskommission
Der Gemeinderat hat Adrian Schmid als Mitglied der Kommission Gemeindebetriebe, ab 01.01.2026 bis Ende Legislatur 2028, gewählt.
Gemeinderat Niedermuhlern
Achtung Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
Dorf 3A
3087 Niedermuhlern
Tel: 031 819 52 42
E-Mail: gemeinde@niedermuhlern.ch