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News

Asiatische Hornisse: Frühzeitig Nester bekämpfen

Jetzt Nester bekämpfen – solange es noch einfach ist.

Die Asiatische Hornisse breitet sich im Kanton Bern weiter aus und stellt eine zunehmende Bedrohung für Honigbienen, Wildbienen und das ökologische Gleichgewicht dar. Gerade jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln: Die sogenannten Primärnester sind noch klein, meist nur faustgross und in Bodennähe zu finden – etwa an Sträuchern, Gebäuden oder unter Dachvorsprüngen. Werden diese früh entdeckt und entfernt, lässt sich die weitere Ausbreitung deutlich bremsen.

Später im Jahr wird die Bekämpfung deutlich schwieriger: Dann bauen die Tiere grosse Nester hoch oben in Baumkronen, die kaum mehr auffindbar sind und mehrere tausend Tiere beherbergen können.

Meldungen aus der Bevölkerung sind entscheidend!

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Ein grosser Teil der Nester kann nur dank Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden werden. Deshalb gilt: Wer ein Nest oder eine einzelne Asiatische Hornisse entdeckt, soll dies sofort über die dafür geschaffene Meldeplattform eintragen:

Verdächtige Insekten oder Nester möglichst fotografieren

  • Sichtung umgehend melden
  • Nester nicht selbst entfernen – das ist Aufgabe von Fachpersonen
  • Jetzt handeln – so melden Sie Funde

Nationale Meldeplattform: www.asiatischehornisse.ch

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Infoblatt: VBBV_Infoblatt_Asiatische_Hornisse

 

Kiesabgabe an Private

Die Grube Tann ist für Kiesbezüge geöffnet am:

Dienstag, 14. April 2026 und Mittwoch, 15. April 2026

jeweils von 07.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

Die Kiesabgabe wird durch die Gemeinde Köniz organisiert und erfolgt ohne Voranmeldung. Der Bezug wird zum regulären Aufbereitungs- und Auflad-Preis von Fr. 30.00/m3 verrechnet. Der Transport ist Sache des Bezügers.

Die nächste Kiesabgabe erfolgt am 15. und 16. September 2026.

Bau- und Betriebskommission Wald

Brandschutz – Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter

Brandschutz – Ihre Pflichten als Hauseigentümer und Mieter

Ein verstelltes Treppenhaus, offene Brandschutztüren, Gasflaschen in der Autoeinstellhalle: Immer wieder sorgen diese Themen bei Mietern oder Hauseigentümern für rote Köpfe. Wo liegen die Gefahren? Welches sind die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Brandschutz? Wer ist verantwortlich? Und auf was muss ich achten, damit mein Zuhause möglichst sicher ist? Folgende Tipps bringen Licht ins Dunkel.

Brandschutz liegt auch in Ihrer Verantwortung
Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Anlagen sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies betrifft die Mieter wie auch die Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer und deren allfällig beauftragten Verwaltungen oder Hauswarte. Die Rollenteilung muss zwischen dem Eigentümer und Nutzer klar definiert werden.

Zusammen haben Sie sicherzustellen, dass:
• der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen gewährleistet ist;
• brennbares Material und Flüssigkeiten, Gasflaschen usw. vorschriftsgemäss gelagert werden;
• der freie Durchgang in Fluchtwegen wie Treppenhäusern und Korridoren jederzeit gewährleistet ist;
• bauliche Einrichtungen wie Brandschutztüren ihre Funktion jederzeit erfüllen;
• haustechnische Anlagen vorschriftsgemäss betrieben und gewartet werden;
• brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit betriebsbereit sind und die vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden;
• regelmässige Kontrollgänge durchgeführt und festgestellte Mängel umgehend behoben werden;
• den Anweisungen der gemeindlichen und kantonalen Kontrollorgane Folge geleistet wird.

Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen sind übrigens dazu verpflichtet, die Nutzer des Gebäudes über die Belange der Brandsicherheit zu informieren und bei Bedarf zu instruieren.

Weiterbildung Joel Rüegsegger

Weiterbildung Joel Rüegsegger

Per 01.09.2025 wurde Joel Rüegsegger als Verwaltungsangestellter angestellt. Um das nötige Fachwissen im Fachbereich Bau möglichst rasch zu erlangen, wird er den Lehrgang „Sachbearbeiter/in Baubewilligungsverfahren“ in der Zeit vom 15.10.2026 bis 25.10.2027 absolvieren. Der Gemeinderat wünscht Joel Rüegsegger viel Erfolg für die bevorstehende Weiterbildung.

Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes

Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes

Mit dem Gesetz über die Digitale Verwaltung (DVG) und der Verordnung über die Digitale Verwaltung (DVV) hat der Kanton Bern den gesetzlichen Rahmen geschaffen, welcher die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung regelt. Infolgedessen müssen alle Gemeinden des Kantons Bern bis zum 01.03.2027 eine Software zur digitalen GEschäftsVERwaltung (GEVER-Software) einführen und ihre Geschäfte und Dokumente darin bewirtschaften.

Aufgrund der bevorstehenden Einführung der Geschäftsverwaltung ist der Registraturplan (Archivplan)
zu erneuern. Der bestehende Archivplan ist aus dem Jahre 1990. In diesem Zusammenhang ist eine
Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass die Überprüfung des Regierungsstatthalteramtes im Herbst 2026 stattfindet und die Einführung der Geschäftsverwaltung bis zum 01.03.2027 erfolgen muss, ist es sinnvoll, die Erstellung des neuen Registraturplanes und die Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung noch in diesem Jahr durchzuführen.

Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung einen Verpflichtungskredit mit einem Kostendach von max. CHF 29’000.00 beschlossen.

Altkleidercontainer; neuer Standort

Die TEXAID Textilverwertungs-AG hat das Mietverhältnis für den Container-Standort bei der Landi, Bachstrasse, 3087 Niedermuhlern, per 30.11.2025 gekündigt.

Gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und d des Abfallgesetzes des Kantons Bern müssen die Gemeinden die Entsorgungspflicht erfüllen, indem sie insbesondere vorschreiben, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Die Gemeinden müssen hierfür allein oder gemeinsam mit anderen Gemeinden eine Sammelstelle für getrennt gesammelte Abfälle betreiben oder durch ein privates Unternehmen betreiben lassen.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dem Rahmenvertrag der AVAG beizutreten. Der Altkleidercontainer wird somit neu beim Sammelplatz bei der Turnhalle Niedermuhlern stationiert.

Leitung Finanzverwaltung im Mandatsverhältnis

Nach der Kündigung des Gemeindeverwalters gingen für die Finanzverwalterstelle keine Bewerbungen ein. Seitdem ist Peter Scholl der FP Finances Publiques AG mit 10% im Einsatz. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Einsatz von Peter Scholl im Umfang von 10% bis Ende Jahr 2026 zu verlängern.

Abstimmungsausschuss 2026

Der Gemeinderat hat folgende stimmberechtigte Personen für das Jahr 2026 als Mitglieder in den Stimm- und Wahlausschuss gewählt:

  • Beer Fritz
  • Gabrielli Daniel
  • Rolli Sonja
  • Wyder Janine

Der Bundesrat hat die Abstimmungsdaten für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt:

8. März 2026 | 14. Juni 2026 | 27. September 2026 | 29. November 2026

Am 29. März 2026 finden die kantonalen Gesamterneuerungswahlen (Grossrat / Regierungsrat) statt.

Wahl Mitglied Schulkommission

Wahl Mitglied Schulkommission

Der Gemeinderat hat Alessandra Wiedmer als Mitglied der Schulkommission, ab 01.01.2026 bis Ende Legislatur 2028, gewählt.

Gemeinderat Niedermuhlern

Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr

Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung ist bis und mit am 23. Dezember 2025 zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Vom 24. Dezember 2025 – 2. Januar 2026 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 079 911 05 79 (Joel Rüegsegger, Verwaltungsangestellter).
Es besteht auch die Möglichkeit, eine E-Mail auf gemeinde@niedermuhlern.ch zu schreiben. Die E-Mails werden jedoch nur sporadisch gelesen.

Ab Montag, 5. Januar 2026 stehen wir Ihnen wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag: 08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeindeverwaltung Niedermuhlern

Wahl Mitglied Betriebskommission

Der Gemeinderat hat Adrian Schmid als Mitglied der Kommission Gemeindebetriebe, ab 01.01.2026 bis Ende Legislatur 2028, gewählt.

Gemeinderat Niedermuhlern

Achtung Öffnungszeiten:

Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
Dorf 3A
3087 Niedermuhlern
Tel: 031 819 52 42
E-Mail: gemeinde@niedermuhlern.ch

Die Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
ist wie folgt geöffnet:

Montag 08:00 / 11:30 Uhr
Dienstag 08:00 / 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 / 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen

Auf telefonische Voranmeldung
(Tel. 031 819 52 42)
Ist auch ein Termin ausserhalb
der Schalteröffnungszeiten möglich.

Zugänglichkeit