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Ortsplanungsrevision

Eine Ortsplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem die räumliche Entwicklung einer Gemeinde vorausschauend und nachhaltig gestaltet wird. Sie legt unter anderem fest, wo in einer Gemeinde gewohnt, gearbeitet und eingekauft werden soll. In der Regel wird eine Ortsplanung alle 10 bis 15 Jahre überprüft und erneuert. Dabei werden politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und räumliche Entwicklungen berücksichtigt, um die Gemeinde zukunftsgerichtet und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Die bestehende baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Niedermuhlern stammt aus dem Jahr 2003. Sie besteht aus dem Baureglement, dem Zonenplan Siedlung, dem Zonenplan Landschaft und dem Zonenplan Naturgefahren. Wobei der Zonenplan Naturgefahren bzw. die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung 2015 erfolgte. Zudem wurden Änderung im geringfügigen Verfahren gem. Art. 122 BauV am Zonenplan Siedlung vorgenommen.

In der Zwischenzeit hat sich auf übergeordneter Ebene einiges verändert, daher entsprechen verschiedene Inhalte nicht mehr den zeitgemässen Regelungen. Das Musterbaureglement des Kantons Bern wurde gründlich überarbeitet, die BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) eingeführt und das neue Wasserbaugesetz (WBG) erfordert eine Umsetzung. Zudem wurden Vorgaben zur Landschaft angepasst. Die Umsetzung der BMBV hätte bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Überarbeitung der Ortsplanung erforderlich. Der Gemeinderat hat für die Durchführung der Ortsplanungsrevision einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 34’950.00 inkl. MWST beschlossen.

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