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Ersatzwahl Gemeinderat

Christian Steffen hat per 11. August 2026 als Gemeinderatsmitglied, Ressort Bauwesen, demissioniert.

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2026 wird die Ersatzwahl für den Rest der Legislatur bis 31. Dezember 2028 stattfinden. Kandidaturen für das Amt als Gemeinderat können gemäss Art. 56 Abs. 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Niedermuhlern bis 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder per Post eingegeben werden. Das Meldeformular für die Kandidatur kann untenstehend digital oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Meldeformular Gemeinderatswahlen

Art. 56 Absatz 2 OgR Gemeinde Niedermuhlern lautet:
Die Wahlvorschläge für die von der Gemeindeversammlung zu bestellenden Behörden sind bis 30 Tage vor dem Wahltag der Gemeindeverwaltung persönlich oder per Post abzugeben. Vorschlagsberechtigte sind in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Einzelpersonen, ortsansässige Interessengemeinschaften, politische Parteien oder der Gemeinderat. Das schriftliche Einverständnis der zu einer Neuwahl Vorgeschlagenen muss mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden.

Art. 56 Absatz 3 OgR Gemeinde Niedermuhlern lautet:
An der Gemeindeversammlung können weitere Wahlvorschläge gemacht werden. Mit dem Wahlvorschlag ist das schriftliche Einverständnis des oder der Vorgeschlagenen abzugeben.

Das Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung richtet sich nach Art. 57 ff OgR Gemeinde Niedermuhlern.

Der Gemeinderat bittet die Stimmberechtigten um Kenntnisnahme. Für weitere Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Zugänglichkeit