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Autor: Kanzlei

Programm „FÄGER“

Der Gemeinderat hat beschlossen, per sofort am Programm «FÄGER» teilzunehmen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, wie viele Kinder aus der Gemeinde Niedermuhlern das Programm genutzt haben. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden wird der Gemeinderat anschliessend über die Weiterführung des Programms neu entscheiden.

Der FÄGER bietet ganzjährig spannende Angebote für Kinder und Jugendliche von 5 – 17 Jahren aus der Stadt Bern und den Partnergemeinden. Alle aktuellen Veranstaltungen sind auf www.faeger.ch ersichtlich.

Anmeldung & Infos
An- und Abmeldungen erfolgen ausschliesslich über das FÄGERKonto auf der FÄGER-Plattform. Alle Infos und die Nutzungsbedingungen sind auf faeger.ch zu finden.

KulturLegi
Viele Angebote können mit der KulturLegi günstiger besucht werden.
Filtere im Programm nach «KulturLegi-Rabatt».

Barrierefreiheit
Die Veranstaltungen werden laufend mit Infos über den barrierefreien Zugang ergänzt. FÄGER ist Teil von «Berner Freizeit barrierefrei».

Newsletter
Über das FÄGER-Konto kann der monatliche Newsletter abonniert werden.

Grosses Spielfest
Das grösste Spielfest für Familien in Bern und Umgebung findet am 6./7. Juni 2026 beim Tiefenau-Spital statt. Es wird organisiert vom FÄGER und DOK (Dachverband für die offene Arbeit mit Kindern in der Stadt Bern).

Kontakt
FÄGER – Ferien- und Freizeitaktion
Familie & Quartier Stadt Bern
Bahnhofplatz 2, 3011 Bern
Tel. 031 321 60 40 | faeger@faeger.ch | faeger.ch

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern

Traktanden:

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27.11.2025; Genehmigungsinformation
  2. Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
  3. Personalreglement; Beratung und Genehmigung
  4. Verschiedenes

Die Genehmigung des Protokolles vom 27.11.2025 erfolgte in Anwendung von Art. 66 des OgR der Gemeinde.

Traktandum 2; Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 liegt während 20 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Traktandum 3; Reglementsauflage

Der Gemeinderat bringt das neue Personalreglement in Anwendung von Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf.

Zudem verweist der Gemeinderat auf die Botschaft, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.

Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Das Stimmrecht an der Gemeindeversammlung Niedermuhlern haben alle Anwesenden, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

DER GEMEINDERAT

Unterhaltsarbeiten an Kiesstrassen

In den nächsten zehn Tagen werden im Gemeindegebiet Unterhaltsarbeiten an den Kiesstrassen durchgeführt.

Dabei kann es zeitweise zu leichten Einschränkungen kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Asiatische Hornisse: Frühzeitig Nester bekämpfen

Jetzt Nester bekämpfen – solange es noch einfach ist.

Die Asiatische Hornisse breitet sich im Kanton Bern weiter aus und stellt eine zunehmende Bedrohung für Honigbienen, Wildbienen und das ökologische Gleichgewicht dar. Gerade jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln: Die sogenannten Primärnester sind noch klein, meist nur faustgross und in Bodennähe zu finden – etwa an Sträuchern, Gebäuden oder unter Dachvorsprüngen. Werden diese früh entdeckt und entfernt, lässt sich die weitere Ausbreitung deutlich bremsen.

Später im Jahr wird die Bekämpfung deutlich schwieriger: Dann bauen die Tiere grosse Nester hoch oben in Baumkronen, die kaum mehr auffindbar sind und mehrere tausend Tiere beherbergen können.

Meldungen aus der Bevölkerung sind entscheidend!

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Ein grosser Teil der Nester kann nur dank Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden werden. Deshalb gilt: Wer ein Nest oder eine einzelne Asiatische Hornisse entdeckt, soll dies sofort über die dafür geschaffene Meldeplattform eintragen:

Verdächtige Insekten oder Nester möglichst fotografieren

  • Sichtung umgehend melden
  • Nester nicht selbst entfernen – das ist Aufgabe von Fachpersonen
  • Jetzt handeln – so melden Sie Funde

Nationale Meldeplattform: www.asiatischehornisse.ch

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Infoblatt: VBBV_Infoblatt_Asiatische_Hornisse

 

Zugänglichkeit