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Autor: Kanzlei

Ortsplanungsrevision

Eine Ortsplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem die räumliche Entwicklung einer Gemeinde vorausschauend und nachhaltig gestaltet wird. Sie legt unter anderem fest, wo in einer Gemeinde gewohnt, gearbeitet und eingekauft werden soll. In der Regel wird eine Ortsplanung alle 10 bis 15 Jahre überprüft und erneuert. Dabei werden politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und räumliche Entwicklungen berücksichtigt, um die Gemeinde zukunftsgerichtet und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Die bestehende baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Niedermuhlern stammt aus dem Jahr 2003. Sie besteht aus dem Baureglement, dem Zonenplan Siedlung, dem Zonenplan Landschaft und dem Zonenplan Naturgefahren. Wobei der Zonenplan Naturgefahren bzw. die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung 2015 erfolgte. Zudem wurden Änderung im geringfügigen Verfahren gem. Art. 122 BauV am Zonenplan Siedlung vorgenommen.

In der Zwischenzeit hat sich auf übergeordneter Ebene einiges verändert, daher entsprechen verschiedene Inhalte nicht mehr den zeitgemässen Regelungen. Das Musterbaureglement des Kantons Bern wurde gründlich überarbeitet, die BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) eingeführt und das neue Wasserbaugesetz (WBG) erfordert eine Umsetzung. Zudem wurden Vorgaben zur Landschaft angepasst. Die Umsetzung der BMBV hätte bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Überarbeitung der Ortsplanung erforderlich. Der Gemeinderat hat für die Durchführung der Ortsplanungsrevision einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 34’950.00 inkl. MWST beschlossen.

Demission Gemeinderat Christian Steffen

Christian Steffen hat per 11. August 2026 als Gemeinderatsmitglied, Ressort Bauwesen, demissioniert.  Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Christian Steffen. Seit der Wahl in den Gemeinderat per 1. Januar 2025 hat sich Christian Steffen in vielfältiger Weise für die Belange der Gemeinde eingesetzt. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Christian Steffen bereits an dieser Stelle herzlich für die geleistete Arbeit, das Engagement und den wertvollen Einsatz zugunsten der Gemeinde.

Infolge der Demission muss an der nächsten Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2026 eine Ersatzwahl durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung wird das Wahlvorgehen gemäss Art. 56 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Niedermuhlern spätestens zwei Monate vor dem Wahltermin im Anzeiger publizieren.

Wasser sparen – jetzt dringend notwendig

Vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch!

Aufgrund der aktuellen Versorgungslage und der anhaltenden Trockenheit ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser zwingend erforderlich. Die verfügbaren Wasserreserven sind begrenzt und müssen für die Grundversorgung der Bevölkerung gesichert werden.

Ab sofort gelten folgende dringende Empfehlungen
• Keine Bewässerung von Gärten und Rasenflächen
• Kein Befüllen von Pools, Planschbecken oder Teichen
• Unnötigen Wasserverbrauch vermeiden (z. B. lange Duschen, Auto waschen)

Warum diese Massnahmen wichtig sind
Trinkwasser hat oberste Priorität für den täglichen Bedarf, die Landwirtschaft und die öffentliche Versorgung. Jede eingesparte Menge hilft, Engpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Danke für Ihre Mithilfe
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld. Der Bezug von grösseren Wassermengen ist in jedem Fall immer mit der Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
(031 819 52 42) und der Wasserversorgung Köniz (031 970 98 21) abzusprechen. Bezüge ab Hydrant sind bewilligungspflichtig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Wasserversorgung Gemeinde Niedermuhlern und WANEZ GmbH

Feuerwehrfest vom 15. August 2026

Am 15. August 2026 findet das Feuerwehrfest der Feuerwehr Regio Belp statt.

Ort: Dorfschulhausplatz und Feuerwehrmagazin Belp
Zeit: 10.00 – 16.00 Uhr

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Programm „FÄGER“

Der Gemeinderat hat beschlossen, per sofort am Programm «FÄGER» teilzunehmen. Nach Ablauf eines Jahres wird überprüft, wie viele Kinder aus der Gemeinde Niedermuhlern das Programm genutzt haben. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden wird der Gemeinderat anschliessend über die Weiterführung des Programms neu entscheiden.

Der FÄGER bietet ganzjährig spannende Angebote für Kinder und Jugendliche von 5 – 17 Jahren aus der Stadt Bern und den Partnergemeinden. Alle aktuellen Veranstaltungen sind auf www.faeger.ch ersichtlich.

Anmeldung & Infos
An- und Abmeldungen erfolgen ausschliesslich über das FÄGERKonto auf der FÄGER-Plattform. Alle Infos und die Nutzungsbedingungen sind auf faeger.ch zu finden.

KulturLegi
Viele Angebote können mit der KulturLegi günstiger besucht werden.
Filtere im Programm nach «KulturLegi-Rabatt».

Barrierefreiheit
Die Veranstaltungen werden laufend mit Infos über den barrierefreien Zugang ergänzt. FÄGER ist Teil von «Berner Freizeit barrierefrei».

Newsletter
Über das FÄGER-Konto kann der monatliche Newsletter abonniert werden.

Grosses Spielfest
Das grösste Spielfest für Familien in Bern und Umgebung findet am 6./7. Juni 2026 beim Tiefenau-Spital statt. Es wird organisiert vom FÄGER und DOK (Dachverband für die offene Arbeit mit Kindern in der Stadt Bern).

Kontakt
FÄGER – Ferien- und Freizeitaktion
Familie & Quartier Stadt Bern
Bahnhofplatz 2, 3011 Bern
Tel. 031 321 60 40 | faeger@faeger.ch | faeger.ch

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern

Traktanden:

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27.11.2025; Genehmigungsinformation
  2. Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
  3. Personalreglement; Beratung und Genehmigung
  4. Verschiedenes

Die Genehmigung des Protokolles vom 27.11.2025 erfolgte in Anwendung von Art. 66 des OgR der Gemeinde.

Traktandum 2; Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung 2025 liegt während 20 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Traktandum 3; Reglementsauflage

Der Gemeinderat bringt das neue Personalreglement in Anwendung von Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf.

Zudem verweist der Gemeinderat auf die Botschaft, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.

Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Das Stimmrecht an der Gemeindeversammlung Niedermuhlern haben alle Anwesenden, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

DER GEMEINDERAT

Unterhaltsarbeiten an Kiesstrassen

In den nächsten zehn Tagen werden im Gemeindegebiet Unterhaltsarbeiten an den Kiesstrassen durchgeführt.

Dabei kann es zeitweise zu leichten Einschränkungen kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Asiatische Hornisse: Frühzeitig Nester bekämpfen

Jetzt Nester bekämpfen – solange es noch einfach ist.

Die Asiatische Hornisse breitet sich im Kanton Bern weiter aus und stellt eine zunehmende Bedrohung für Honigbienen, Wildbienen und das ökologische Gleichgewicht dar. Gerade jetzt im Frühling ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln: Die sogenannten Primärnester sind noch klein, meist nur faustgross und in Bodennähe zu finden – etwa an Sträuchern, Gebäuden oder unter Dachvorsprüngen. Werden diese früh entdeckt und entfernt, lässt sich die weitere Ausbreitung deutlich bremsen.

Später im Jahr wird die Bekämpfung deutlich schwieriger: Dann bauen die Tiere grosse Nester hoch oben in Baumkronen, die kaum mehr auffindbar sind und mehrere tausend Tiere beherbergen können.

Meldungen aus der Bevölkerung sind entscheidend!

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Ein grosser Teil der Nester kann nur dank Hinweisen aus der Bevölkerung gefunden werden. Deshalb gilt: Wer ein Nest oder eine einzelne Asiatische Hornisse entdeckt, soll dies sofort über die dafür geschaffene Meldeplattform eintragen:

Verdächtige Insekten oder Nester möglichst fotografieren

  • Sichtung umgehend melden
  • Nester nicht selbst entfernen – das ist Aufgabe von Fachpersonen
  • Jetzt handeln – so melden Sie Funde

Nationale Meldeplattform: www.asiatischehornisse.ch

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Infoblatt: VBBV_Infoblatt_Asiatische_Hornisse

 

Zugänglichkeit