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A-Z Übersicht

Wasser sparen – jetzt dringend notwendig

Vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch!

Aufgrund der aktuellen Versorgungslage und der anhaltenden Trockenheit ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser zwingend erforderlich. Die verfügbaren Wasserreserven sind begrenzt und müssen für die Grundversorgung der Bevölkerung gesichert werden.

Ab sofort gelten folgende dringende Empfehlungen
• Keine Bewässerung von Gärten und Rasenflächen
• Kein Befüllen von Pools, Planschbecken oder Teichen
• Unnötigen Wasserverbrauch vermeiden (z. B. lange Duschen, Auto waschen)

Warum diese Massnahmen wichtig sind
Trinkwasser hat oberste Priorität für den täglichen Bedarf, die Landwirtschaft und die öffentliche Versorgung. Jede eingesparte Menge hilft, Engpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Danke für Ihre Mithilfe
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld. Der Bezug von grösseren Wassermengen ist in jedem Fall immer mit der Gemeindeverwaltung Niedermuhlern
(031 819 52 42) und der Wasserversorgung Köniz (031 970 98 21) abzusprechen. Bezüge ab Hydrant sind bewilligungspflichtig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Wasserversorgung Gemeinde Niedermuhlern und WANEZ GmbH

Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033

Gemeinde: Niedermuhlern
Publikationswoche: 15
Bemerkungen: Amtlich

Amtliche Vermessung: à–ffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Niedermuhlern BE

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Arbeitsumfang:
Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.

Insbesondere zu beachten sind:

  • GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und VAV-VBS (SR 211.432.21)
  • KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)
  • Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Vermessungshandbücher «DM.01-AV», «Fachthemen», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/vermessungshandbuch)

Eignungskriterien:

  • Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer/In und Eintrag ins Geometerregister, inkl. Stellvertretung) Technische Schnittstellen:
  • Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24.01.2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS
  • Nachweis Schnittstelle für Datentransfer mit Grundbuch BE (AVGBS) (Nichtmitglieder des Vereins «be-geo» können sich beim Amt für Geoinformation melden) Informationssicherheit:
  • Nachweis gemäss Art. 19 Abs. 2, VAV-VBS (SR 211.432.21): Die originären Daten müssen in einer Dateninfrastruktur verwaltet werden, die sich in der Schweiz befindet. Die Betreiberin der Dateninfrastruktur muss ihren Sitz in der Schweiz haben.
  • Leitende Stellung innerhalb der Firma: mindestens Kollektivunterschrift oder Kollektivprokura (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: aktuelle Selbstdeklaration (Datum des Angebots) mit sämtlichen verlangten Nachweisen, die nicht älter als 1 Jahr sein dürfen)
  • Nachweis zum Bezug der AV-Daten (über ein WebGIS)
  • Personal und Infrastruktur (Nachweis: Personal AV- und Betriebsmittelliste)

Zuschlagskriterien:

Hauptkriterien:

  • Angebotene Dienstleistungen (schriftliches Angebot und evtl. Präsentation) (Gewichtung: 40%)
  • Qualitätssicherung (Gewichtung: 20%)
  • Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 15%)
  • Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in Prozent zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)
  • Nachhaltigkeit (Gewichtung: 10%)

Für diese Publikation zuständige Person Martin Frey, Gemeindeschreiber a.i., 031 819 52 42, gemeinde@niedermuhlern.ch

Unterkriterien:

Angebotene Dienstleistungen

  • Persönliche Präsentation des Angebots und / oder nur Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 25%)
  • Referenzen (Gewichtung: 5%)
  • Kundendienst (Gewichtung: 5%)
  • Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)

Qualitätssicherung

  • Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
  • Informationssicherheit (Gewichtung: 5%)
  • Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)
  • Weiterbildung AV (Gewichtung: 5%)

Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung

  • Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 10%)
  • Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)

Preiskonditionen (kein Unterkriterium) (Gewichtung: 15%)

  • Die Umrechnung in Bewertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 4 Mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.

Nachhaltigkeit

  • Ausbildung Lernende (Gewichtung: 5%)
  • à–kologie (Gewichtung: 5%)

Weitergehende Auskünfte erteilt:

Gemeindeverwaltung Niedermuhlern, Dorf 3a, 3087 Niedermuhlern / 031 819 52 42, gemeinde@niedermuhlern.ch

Vorgabe, Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes:

Angebot: Die Angaben zu den Zuschlagskriterien sind gesondert auszuweisen. Eingabetermin: 12. Mai 2025 (Poststempel A-Post)

Eingabeort: Gemeindeverwaltung Niedermuhlern, Dorf 3a, 3087 Niedermuhlern Eingabevermerk: Offerte Nachführungsmandat 2026 bis 2033 / bitte nicht öffnen.

Rechtsmittel: Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).

 

DER GEMEINDERAT

Ausschreibung Nachführungsgeometer.pdf

Zugänglichkeit