Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern
Traktanden:
- Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27.11.2025; Genehmigungsinformation
- Jahresrechnung 2025; Beratung und Genehmigung
- Personalreglement; Beratung und Genehmigung
- Verschiedenes
Die Genehmigung des Protokolles vom 27.11.2025 erfolgte in Anwendung von Art. 66 des OgR der Gemeinde.
Traktandum 2; Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 liegt während 20 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Traktandum 3; Reglementsauflage
Der Gemeinderat bringt das neue Personalreglement in Anwendung von Art. 37 der kantonalen Gemeindeverordnung zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf.
Zudem verweist der Gemeinderat auf die Botschaft, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.
Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Das Stimmrecht an der Gemeindeversammlung Niedermuhlern haben alle Anwesenden, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
DER GEMEINDERAT