Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes
Verpflichtungskredit für die Archivreorganisation und Erneuerung des Registraturplanes
Mit dem Gesetz über die Digitale Verwaltung (DVG) und der Verordnung über die Digitale Verwaltung (DVV) hat der Kanton Bern den gesetzlichen Rahmen geschaffen, welcher die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung regelt. Infolgedessen müssen alle Gemeinden des Kantons Bern bis zum 01.03.2027 eine Software zur digitalen GEschäftsVERwaltung (GEVER-Software) einführen und ihre Geschäfte und Dokumente darin bewirtschaften.
Aufgrund der bevorstehenden Einführung der Geschäftsverwaltung ist der Registraturplan (Archivplan)
zu erneuern. Der bestehende Archivplan ist aus dem Jahre 1990. In diesem Zusammenhang ist eine
Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass die Überprüfung des Regierungsstatthalteramtes im Herbst 2026 stattfindet und die Einführung der Geschäftsverwaltung bis zum 01.03.2027 erfolgen muss, ist es sinnvoll, die Erstellung des neuen Registraturplanes und die Reorganisation des Archivs sowie der Ablage auf der Gemeindeverwaltung noch in diesem Jahr durchzuführen.
Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung einen Verpflichtungskredit mit einem Kostendach von max. CHF 29’000.00 beschlossen.